Exklusiver Art. 13.5 Health Claim für Inulin von BENEO!

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Mannheim, Januar 2016 – Seit dem 1. Januar 2016 können Kunden, die Orafti® Inulin in ihren Produkten einsetzen, den neuen Health Claim zur Verdauungsgesundheit nutzen. Die EU-Kommission hat diesen Art. 13.5 Health Claim ausschließlich für den Ballaststoff „Natives Inulin aus der Zichorienwurzel“ von BENEO zugelassen. Neben der offiziellen Angabe „Zichorieninulin trägt durch Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei“ gibt es die Möglichkeit zusätzlich kurze, prägnante Aussagen auf der Produktverpackung zu machen, um das Verbraucherverständnis zu erhöhen, z.B. „Fördert eine gesunde Verdauung“ oder „Unterstützt das Verdauungssystem“.

Die Zulassung des Health Claims erfolgte aufgrund einer positiven Stellungnahme der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese basierte auf wissenschaftlichen Nachweisen, die belegen, dass sich der Verzehr von nativem Zichorieninulin günstig auf die Darmfunktion auswirkt, indem der normale Stuhlgang durch Erhöhung der Stuhlfrequenz aufrecht erhalten wird. Da zu diesem Zeitpunkt eine unveröffentlichte Studie zur Festlegung der Verwendungsbedingungen für den Health Claim notwendig war wurde dem Antrag auf Datenschutz stattgegeben, weshalb bis Januar 2021 der Health Claim exklusiv nur für natives Zichorieninulin von BENEO gilt.

Seit Anfang 2016 bieten sich Herstellern viele neue Möglichkeiten, innovative Lebensmittel und Getränke mit Orafti® Inulin herzustellen, welche die Darmfunktion unterstützen und entsprechend ausgelobt werden können.
Lesen Sie dazu die Veröffentlichung der EU Kommission.


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